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Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I

Aufnahmevoraussetzung

Aufgenommen werden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, die keinen Bildungsgang der Berufsschule und auch keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen. Die Aufnahme ist auch, je nach Maßgabe freier Plätze, im Verlaufe des Schuljahres möglich.

Ziel 

  • Erweiterung der Allgemeinbildung
  • Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Fertigkeiten
  • Vermittlung von Kenntnissen über Formen der Berufsausbildung und Berufsfelder
  • Erwerb der Berufsbildungsreife oder der erweiterten Berufsbildungsreife, falls bisher kein Abschluss der Sekundarstufe I erworben wurde

Dauer

1 Schuljahr 

Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV

 

 Berufsfachschule berufliche Grundbildung Plus (BFSG-Plus

Die Berufsfachschule berufliche Grundbildung Plus (BFSG-Plus) richtet sich speziell an berufsschulpflichtige Flüchtlinge sowie Asylsuchende. Neben einer verstärkten Entwicklung der sprachlichen Kompetenz sowie allgemeinbildenden Fächern steht in den 2 Jahren die berufliche Orientierung im Mittelpunkt, die zum Ziel hat den Jugendlichen einen Übergang in eine duale Berufsausbildung zu ermöglichen.

Aufnahme

Laut § 4 Aufnahmevoraussetzungen der Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV vom 1. März 2016 (geändert durch Verordnung vom 04.September 2018) wird in dem Bildungsgang aufgenommen, wer

  1. im Land Brandenburg berufsschulpflichtig ist,
  2. zum Zeitpunkt des Beginns des Unterrichts in diesem Bildungsgang keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang und keinen Bildungsgang der Berufsschule besucht und
  3. über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt.

Abweichend zu 1. ist eine Aufnahme nur nach Maßgabe freier Plätze möglich.

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Anmeldung